Ich habe bei einem Kunden neben vielen anderen Büro- und IT-Geräten auch eine Firewall gemäß DGUV A3 zu messen. Die Hardware der Firewall wird vom Hersteller regelmäßig gegen eine neue Variante getauscht. Die aktuell gelieferte hat einen Schutzleiterwiderstand von 472 Ω. Mein Kunde hat beim Hersteller ein Supportticket eröffnet und kurzfristig ein neues Austauschgerät erhalten. Auch bei diesem Gerät ist der Schutzleiterwiderstand fast identisch hoch.
Auf eine erneute Nachfrage beim Hersteller bekamen wir folgende Aussage: »We heard back and the information we got is that a device powered by an UL certified power supply with an output complied with ES1 of UL62368-1 does not require additional safeguard against Electric Power Source. The tests and construction requirements have been fully evaluated at the power supply.«
Die Firewall ist in einem verschlossenen Raum, in einem 19"-Rack mit Erdungsanschluss eingebaut. Zu diesem Raum hat nur ein eingeschränkter Personenkreis Zutritt. Kann ich somit davon ausgehen, dass mit der Erfüllung der o. g. Norm der Sicherheit Genüge getan und der erheblich zu hohe PE-Widerstand bauartbedingt und akzeptabel ist? Darf der Kunde somit die Firewall trotzdem betreiben? Dann stellte mir sich allerdings die Frage, warum die Anschlussleitung dreipolig ausgeführt ist.
C. F., Schleswig-Holstein