Im Rahmen eines Bauvorhabens, bei dem die Gebäudeeinspeisung eines Parkhauses über eine Netzstation des Energieversorgers erfolgt, stellt sich die Frage nach der korrekten Anordnung der Wandler-Messeinrichtungen. Das Parkhaus erhält zwei Einspeisungen: eine für die Allgemeinstromversorgung und eine für die Ladeinfrastruktur. Für beide Einspeisungen wurde jeweils eine Niederspannungshauptverteilung (NSHV) mit Wandlermessung vorgesehen, wobei die Installationen auf zwei Technikräume verteilt wurden. Während der Bauarbeiten montierte der Energieversorger jedoch beide Hausanschlusskästen (HAKs) in einem Technikraum. Bei der anschließenden Montage der Zähler verweigerte der Energieversorger die Installation des Zählers für die Ladeinfrastruktur, da dieser sich nicht im selben Raum wie der zugehörige HAK befand. Dies führte zu einer Diskussion über die normativen Anforderungen und die Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen (TAB).
Müssen Messeinrichtungen (Wandlermessung) in Nichtwohngebäuden zwingend im gleichen Raum wie der HAK des Energieversorgers montiert werden? Wie sehen Sie die Sachlage?
F. W., Nordrhein-Westfalen