Unser Elektroinstallationsbetrieb hat die Elektroinstallation in einem Wohnhaus durchgeführt. Nun sollen wir die Heizungsanlage (Wärmepumpe) elektroseitig verkabeln und nach Elektroschema anschließen. Da der von der Herstellerfirma vorgegebene Freiraum Steuerschrank nicht eingehalten wurde und wir es für fast unmöglich sehen die Anschlussarbeiten vernünftig durchzuführen, haben wir diese Auftragsanfrage vorerst verweigert. Bei einem vorgegebenen seitlichen Freiraum von 60 cm (die Anschlussklemmen sind seitlich angeordnet) wurden zum daneben stehenden Pufferspeicher nur ca. 18 cm eingehalten. Man kann den Kopf gerade noch dazwischen stecken. Einen Teil der Klemmen könnte man gerade noch von oben erreichen. Servicearbeiten oder der Austausch der im Anschlusskasten angeordneten Elektronikteile sind meines Erachtens so nicht möglich. Nun hat die Heizungsinstallationsfirma einen Außendienstmitarbeiter der Herstellerfirma kontaktiert und der meinte, die vom Hersteller vorgegebenen Service- und Sicherheitsabstände seien nicht unbedingt bindend. Mit gutem Willen könne man die Anlage anschließen. Er räumte jedoch ein, dass man bei einem Defekt der Platine eventuell das komplette Hydraulikmodul abbauen müsse. Hierzu müssten dann allerdings auch die ca. zehn Kabel wieder abgeklemmt werden.
Gibt es eine Vorschrift, in der derartige Probleme geregelt sind?
F. M., Bayern