Ich bin VEFK an einem Industriestandort. Die Elektroinstallation stammt aus dem Zeitraum 1960 bis 2010. Es wird seit fast zehn Jahren ein Umbau der elektrischen Anlage geplant. Noch ist keine Entscheidung gefallen. Daher haben wir mittels Prüffristenermittlung die Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105 Teil 100 auf eine jährliches Prüfintervall gesenkt. Weitere Maßnahmen, wie Arbeiten an bestimmten Verteilern nur im spannungsfreien Zustand etc. sind angewiesen. Im Bürobereich wird gerade der Einsatz eines PRCD geprüft. Durch die Richtlinie könnten Kollegen in älteren Industriestandorten ein weiteres Handwerkszeug bereitgestellt bekommen, zusätzlich zur GBU und Prüffristenermittlung. Wir fragen uns, ob es eine Nachrüstpflicht für RCDs gibt und ob ich diese durch die Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätte Anhang II des Rates vom 30. November 1989 ableiten kann? In den DIN-VDE-Bestimmungen finden wir keine Nachrüstpflicht für RCD bei Bestandsanlagen, falls keine Änderung oder Neuinstallation vorliegt?
M. F., Bayern