Es geht um die Frage, ob es eine Nachrüstpflicht für Schaltschränke gibt. Es geht dabei konkret um den Steuerschaltschrank einer Produktionsmaschine. Wir sind damit beauftragt, für unseren Kunden einen ca. 20 Jahre alten Schaltschrank umzubauen. Die bestehenden Frequenzumrichter sind obsolet und sollen durch neuere Typen ersetzt werden. Betroffen davon sind ebenso die dafür erforderlichen Netzteile und Netzfilter. Die Bauteile werden ausgetauscht und komplett neu verdrahtet. Ausgenommen sind hiervon lediglich die Leitungsschutzschalter und Klemmen. Warum diese vom Austausch ausgenommen werden, erschließt sich uns nicht.
Meine Frage hierzu ist deshalb die Folgende: Gibt es eine Vorschrift, die bei einer solchen Sanierung einen vollumfänglichen Austausch aller Bauteile erfordert?
F. M., Nordrhein-Westfalen