Auf einem Gebäude mit Blitzschutzsystem, Baujahr 1990, wurde im Jahr 2000 eine Satellitenparabolantenne montiert. Diese befindet sich 1m unter der Dachkante. Der Potentialausgleich nach VDE 0855 wurde in diesem Zusammenhang nicht ausgeführt. Auch ein Blitzschutzpotentialausgleich bei gleichzeitiger Beschaltung mit Blitzstromableitern wurde nicht ausgeführt – dies war damals nicht gefordert. Im Zuge der Erneuerung der Zähleranlage wurde auch ein Potentialausgleich über die Haupterdungsschine (HES) nachgerüstet, da dieser nicht vorhanden war. Der Ringerder (Blitzschutzerder) verfügt über keine Verbindung zur HES. Nun zu meinen Fragen:
- Darf man bei den in das Gebäude hineinführenden Antennenleitungen den Potentialausgleich nach VDE0855 nachrüsten und auf die Beschaltung von Blitzstromableitern verzichten? Hebt das Fehlen des Potentialausgleichs nach VDE0855 den Bestandsschutz für den fehlenden Blitzschutzpotentialausgleich auf? Welchen Querschnitt bzw. Leiteraufbau muss der Potentialausgleichsleiter haben?
- Die Erdungsanlage soll mit der HES verbunden werden. Darf die Verbindung zur Erdungsanlage an einer Fangeinrichtung abgegriffen werden oder muss diese direkt am Bandeisen, das im Erdreich vergraben ist, hergestellt werden? Ich hätte beim Abgriff an der Fangeinrichtung Bedenken, dass Blitzströme in das Gebäude eingeführt werden.
- Auch die Heizungsleitungen sollen in den Potentialausgleich nach VDE 0100 410 einbezogen werden. Ist dieser Potentialausgleich auch zugleich ein Blitzschutzpotentialausgleich, da die Leitungen ja auch teilweise vom Freien in das Gebäude hineinführen? Welcher Querschnitt bzw. Leiteraufbau ist hier nötig?
M. H., Bayern