Beigefügt (siehe unten) sende ich Ihnen eine ungefähre Skizze der elektrischen Anlage. Einspeisung 3 Phasen, PEN, Netz: TN, Errichtungsbaujahr 1978. Alle elektrischen Betriebsmittel (Schalter, Leitungen) wurden ausgewechselt. KEIN Schutzpotentialausgleich vorhanden. Dazu habe ich folgende Fragen:
- Der Schutzpotentialausgleich soll nachgerüstet werden. Nun zum Problem, es wurde eine leitende Verbindung (mit Duspol Expert) der Gas/Wasserleitungen zum PEN Leiter festgestellt. Es besteht der Verdacht, dass die Gas/Wasserleitung schon mit dem Ringerder verbunden worden ist. Ist dann die 2. Verbindung über der neu errichtete Haupterdungsschiene problematisch und kann zu Problemen führen, da diese ja auch den Blitzschutzpotentialausgleich der Leitungen darstellt?
- Es soll eine Verbindung vom Ringerder zum PEN Leiter, für evtl. Überspannungsableiter/Blitzstromableiter hergestellt werden, darf diese an einer Ableitung abgegriffen werden oder muss diese direkt am Ringerder abgegriffen werden?
- Gibt es einen Mindestabstand vom Erdungsleiter(Leiter zwischen Erder und PEN) zu anderen elektrischen Leitungen, wegen Blitzstromeinkopplungen? Noch wichtige Eckpunkte: Die Blitzschutzanlage wurde bei der Errichtung den gültigen Normen nach errichtet, ein Blitzschutzpotentialausgleich war nicht gefordert. Ist es somit rechtens die Anlage zu belassen, nur den Potentialausgleich der Leitungen nachzurüsten, der aber dann automatisch auch als Blitzschutzpotentialausgleich dient? - welcher Querschnitt/Leiteraufbau müssen die Potentialausgleichsleiter haben? Die abgehende Leitung NYY_J3x1,5mm² zur Garage wurde durch ein NYY_J5x1,5mm² ersetzt um einen Drehstromanschluss zu realisieren, muss diese nun in den Blitzschutzpotentialausgleich einbezogen werden oder gilt der Bestandschutz? M. H., Bayern