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Praxisfrage

EFK-Vereinbarung im Arbeitsvertrag?

In unserem Unternehmen sind gelernte Elektroinstallateure beschäftigt, die vor Jahren als Anlagenfahrer einer größeren Anlage eingestellt worden sind. Neben der Tätigkeit als Anlagenfahrer wurden in der Vergangenheit Reparaturen an der Anlage vorgenommen und auch diverse Dinge instandgesetzt. Eine VEFK gab es bis heute nicht. Diese Tätigkeit steht jedoch nicht im Arbeitsvertrag. Da sich im Zuge der Alterung der Anlage die Aufgabenlast umgekehrt hat und die Installationsarbeit überwiegt, wünschen die Mitarbeiter, dass ihre Tätigkeit als EFK im Arbeitsvertrag mit aufgenommen wird, um sich rechtssicher zu verhalten. Meine Frage lautet nun: Muss die Tätigkeit in den Arbeitsvertrag mit aufgenommen ­werden? B. R., Niedersachsen

Expertenantwort vom 11.05.2015
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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