In einer Wohnanlage aus den 1970er Jahren, bestehend aus ca. 100 Sechsfamilienhäusern, befindet sich ein TT-Netz. Die Versorgung zur Unterverteilung in der Wohnung ist mit NYM-J 4 x 10 mm² ausgeführt. Diese Leitung wird direkt über einen Fehlerstromschutzschalter 40/0,03 A vierpolig geführt. Der Schutzleiter ist von außen separat zur Verteilung verlegt worden. Die Steckdosenstromkreise in der Wohneinheit (WE) sind ordnungsgemäß dreiadrig ausgeführt, die Lampenleitungen jedoch nur zweiadrig, also ohne Schutzleiter. Ein weiteres Elektrounternehmen verlegt unter Putz bei Leerstand der WE eine einzelne Ader zum Lampenanschluss mit NYMJ 2,5 mm². Diese Vorgehensweise ist allerdings aus unserer Sicht sehr unpraktisch. Wir würden an dieser Stelle die Stegleitung komplett gegen eine dreiadrige Leitung austauschen und diese dann in den jeweiligen Verteilerdosen mit den dort ankommenden dreiadrigen Leitungen verbinden.
- Ist der Eigentümer verpflichtet, diese Maßnahme zwingend durchzuführen, wenn man berücksichtigt, dass die meisten Wohnungen bewohnt sind und solche Arbeiten in der Praxis kaum durchzuführen wären?
- Gilt die zweiadrige Leitung zum Deckenanschluss als Bestandsleitung?
- Natürlich würde ohne Schutzleiter die RCD nicht auslösen, jedoch besteht aus unserer Sicht zumindest ein Leitungsschutz durch den LS-Automaten, wie in allen anderen Netzformen auch. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, weshalb damals die Deckenleitungen nicht in dreiadriger Ausführung verlegt wurden. Wir denken, dass diese Maßnahme zwar sinnvoll ist, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Liegen wir hier falsch?