Bei einem Kunden wird eine neue Kompaktstation errichtet. Diese Kompaktstation ist ausschließlich für eine Erzeugungsanlage (Photovoltaik) vorgesehen. Es werden 5 Verteilungen errichtet. Es stellt sich nun die Frage, ob es sich bei diesen Verteilungen um NSHV oder UV handelt und ob wir bis zu diesen Verteilungen als TN-C oder als TN-S ausführen müssen. Nach Möglichkeit würden wir als TN-S ausführen, da an den Standorten der UV bzw. NSHV eine schlechte Erdbodenbeschaffung vorliegt, die eine Errichtung einer Erdungsanlage erschweren würde.
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