Die Frage, ob in landwirtschaftlichen Anlagen die Schutzmaßnahme des Fehlerschutzes „Nullung mit Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom ≤ 30 mA“ zulässig ist. Wenn es zulässig ist , dann kann nur die Netzform TN-C-S gewählt sein. Früher war doch die Netzform TT Netzform für Stallungen vorgeschrieben? F. B., Baden-Württemberg
Praxisfrage
Netzform und RCD in landwirtschaftlichen Anlagen
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten
Hauptleitungskabel in landwirtschaftlichem Anwesen
Nachrüstpflicht für RCD in landwirtschaftlichen Betrieben
Gärtnereibetrieb – Steckdosenstromkreise im Anlagenbestand
Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de” pp13224
Elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten
Hauptleitungskabel in landwirtschaftlichem Anwesen
Nachrüstpflicht für RCD in landwirtschaftlichen Betrieben
Gärtnereibetrieb – Steckdosenstromkreise im Anlagenbestand
Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de” pp13224