Wir planen bei einem Kunden einen neuen Zählerschrank, da der Kunde zukünftig eine PV-Anlage und eine Wallbox installieren möchte und dafür die Grundlage geschaffen werden soll. Der Bestandszähler befindet sich auf einer schwarzen Zählertafel, die wie das Gebäude 1961 errichtet wurde. Oberhalb der Zählertafel befindet sich die Bestandsverteilung. Dort sind keine RCDs vorhanden, die Stromkreise sind in klassischer Nullung mit 2-adrigen Leitungen ausgeführt. Diese Bestandsverteilung soll zunächst über eine Zuleitung vom AAR des neu zu errichtenden Zählerschrankes über einen Hauptschalter versorgt werden. Aus Kostengründen soll die Elektroinstallation hinter der Bestandsverteilung zu einem späteren Zeitpunkt erneuert werden. Es handelt sich um ein TN-System. Der Zähler und der HAK wurden zwischenzeitlich erneuert. Da das Einfamilienhaus 1961 errichtet wurde, ist kein Fundamenterder vorhanden. Auch eine Haupterdungsschiene und ein Schutzpotentialausgleich sind nicht vorhanden. Muss ich beim Einbau eines neuen Zählerschrankes (ohne PV-Anlage oder Wallbox) eine Erdungsanlage nachrüsten? Ich habe keine normative Vorgabe gefunden, die besagt, dass in einem bestehenden Gebäude, welches vor 1970 errichtet wurde, eine Erdungsanlage nachgerüstet werden muss, wenn ein Zählerschrank erneuert wird. Meines Erachtens gibt es eine Vorgabe zur Nachrüstung einer Erdungsanlage nur, wenn eine Antennenanlage oder ein äußerer Blitzschutz nachgerüstet wird. Wir planen nun eine neue Hauptleitung (5-adrig) vom HAK zum Zählerschrank. Der PEN-Leiter wird im HAK aufgetrennt und der Hauptschutzleiter zur HES geführt. Zusätzlich wird ein Schutzpotentialausgleich hergestellt, in den alle leitfähigen Versorgungsleitungen am Hauseingang eingebunden und auf die HES geführt werden. Darf das so umgesetzt werden oder gibt es hier noch etwas zu beachten?
PP25025