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Praxisfrage

Niederspannungshauptverteilung mit TN-C System

In einer Kundenanlage (Büro- Verwaltungsgebäude) befindet sich eine Niederspannungshauptverteilung, die von einem Trafo bzw. bei Netzausfall von einem Dieselgenerator gespeist wird. Die Einspeisung erfolgt vom Trafo über ein Schienensystem vierpolig und vom Generator fünfpolig. In der NSHV befindet sich ein fünfpoliges Schienensystem bei dem im Trafo Einspeisefeld eine Brücke zwischen N und PE- Schiene installiert wurde. Der Generator ist über einen Kuppelschalter fünfpolig an das Schienensystem angeschlossen. Hinter den Sicherungen der NSHV werden Klimageräte, Heizung und Unterverteiler angeschlossen. Diese Anlagen sind z.T. gemischt installiert. Die Klimaanlagen sind als vierpolige Verbraucher angeschlossen. Die Etagenverteiler zum Teil fünfpolig. Jetzt stellt sich die Frage, ob die vierpolig angeschlossenen Verbraucherzuleitungen gegen fünfpolige getauscht werden müssen, oder ob es genügt, wenn die PE Schiene in der NSHV mit PEN gekennzeichnet wird und die N-Schiene weiterhin als N genutzt wird. Die vierpolig angeschlossenen Verteiler werden dann bis zur Unterverteilung als TN-C Netz geführt und erst dort aufgeteilt. Ist diese Vorgehensweise korrekt? A. F., Schleswig-Holstein

Expertenantwort vom 24.07.2014
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Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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