Wir haben einen Auftrag zur Erneuerung einer Niederspannungshauptverteilung (NSHV) erhalten. Diese Anlage befindet sich in einer alten Munitionsfabrik aus dem 2. Weltkrieg, die heute als Gewerbepark ausgestaltet wurde. Das Baujahr der NSHV liegt also im Zeitraum von 1930 bis 1940. Es gibt hier noch einige Abgangsleitungen zu den einzelnen Gebäuden, die als papierisolierte Aluminium-Kabel ausgeführt sind. Die Kabelquerschnitte liegen im Bereich 95 mm².
Nach Idee des Fachplaners sollen alle Leitungen per Übergangskasten (Al-Cu) verlängert werden, um diese dann auf den neuen Schaltschrank wieder anzuschließen. Dürfen solche Kabel überhaupt noch »bewegt« werden und weiter in Betrieb bleiben? Gibt es in den Normen dazu irgendwelche Aussagen oder Vorgaben?
T. K., Schleswig-Holstein