Uns liegt eine Anfrage zum Aufbau einer Stromversorgung gemäß Vorschrift der Deutschen Telekom für ein 16-Familien-Haus vor (Bild). Der Anschluss ist auf Verlangen der Telekom vom Eigentümer der Immobilie bereitzustellen. Die Stromversorgung soll im nicht beheizten Kellergeschoss neben dem Zählerschrank errichtet werden. Unsererseits gibt es dahingehende Bedenken, weshalb hier offensichtlich die Versorgung über eine Schuko-Steckdose mit RCD-Schutz verhindert werden soll. Außerdem sehen wir den Einsatz der Kaltgerätebuchse C13 kritisch, da sie für die Umgebungsbedingungen vermutlich nicht zugelassen ist. Denkbar wäre beispielsweise, dass jemand die Buchse herauszieht und auf dem Boden ablegt. Wenn dann noch ein Wasserschaden hinzukommen würde, der den Kellerboden flutet, wäre das ein Problem.
A. H., Baden-Württemberg