Für Prüffristen gibt es einmal die Vorgabe aus der DGUV mit den starren Vorgaben. Des weiteren gibt es die Vorgabe aus der BetrSichV Prüffristen durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Welche der beiden Vorgaben ist hier anzuwenden und stellt "Rechtssicherheit" dar.
Prüffristenermittlung für Geräte und Anlagen
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