Betreiberpflichten zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes der Mietsache Sehr geehrte Damen und Herren, bei gewerblich genutzten Mitflächen kommt es immer wieder zu Diskussionen wer die Betreiberverantwortung trägt bzw. sich für die Wiederholungsprüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen verantwortlich zeichnet. Es existiert bisher keine vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter / Vermieter dass der Immobilienbesitzer (Vermieter) dem Mieter Nachweise zu erbringen hat bzw. Einsicht in entsprechende Dokumentation zu gewährt. Folgende normativen Prüfpflichten ergeben sich: Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 105-100A1 Eventuell Prüfpflichten nach DIN VDE Gruppe 700 DGUV Vorschrift 3 BetrSichV entsprechend der individuellen Gefährdungsbeurteilung Vorgaben anderer Regelwerke in Abhängigkeit der speziellen Art der Nutzung der Mietfläche Da bisher keine eindeutige Schnittstelle im Mietvertrag definiert ist, kann man davon ausgehen dass zumindest die Prüfpflicht der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 sowie der wiederkehrenden Prüfung nach DIN VDE 0105-100/A1 in der Verantwortlichkeit des Vermieters liegt. Im speziellen Fall wurde der Vermieter per Anschreiben gebeten der verantwortlichen Elektrofachkraft des Mieters Einsicht in die Prüfdokumentationen zu gewähren bzw. auf Anforderung die Ergebnisse der Prüfung nachzuweisen. Eine Reaktion des Vermieters erfolgte trotz mehrmaliger Nachfrage nicht. Welche Möglichkeit besteht in der Praxis trotz negativer Einstellung des Vermieters Einsicht in die Prüfdokumentation zu bekommen? Kann man den Vermieter sozusagen zwingen Prüfungen an ortsfesten elektrischen Anlagen durchzuführen? Wie belastbar wäre eine pauschale Aussage des Vermieters dass die Anlage den aktuellen Bestimmungen entspricht. M. M., Bayern
Prüfpflichten in gewerblich genutzten Mietbereichen
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”, Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
- BGV-A2-Prüfpflicht eines gewerblichen Untermieters
- Nachrüstung von RCDs in angemieteten Verkaufsflächen
- Kosten für Wiederholungsprüfungen in Gewerbeeinheiten
Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de”
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