Bei uns stellt sich die Frage, was auf den Prüfplaketten nach der Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten zu vermerken ist. Im Handel sind Plaketten erhältlich mit entweder Angabe des nächsten Prüftermins oder Angabe des zuletzt erfolgten Prüftermins. Wird der zuletzt erfolgte Prüftermin angegeben, so kann der Bediener des Gerätes – der ja oft ein elektrotechnischer Laie ist – nicht erkennen, ob die Prüffrist schon abgelaufen ist. Daher sind wir der Meinung, dass der Vermerk des nächsten Prüftermines sinnvoller ist als der letzte Prüftermin. Gibt es eine Vorschrift, die fordert, dass die Plakette auf Elektrogeräten entweder den nächsten Prüftermin oder den zuletzt erfolgten Prüftermin wiedergibt?
J. W., Bayern