In Ihrem Beitrag »Küchenbauer als EFKffT« (»de« 21.2016) und dem Praxisproblem »Herdanschluss durch Küchenbauer« (»de« 4.2018) wird angesprochen, dass durch die Elektrofachkraft nach Fertigstellung der Arbeit bzw. bei der Erstinbetriebnahme ein Prüfprotokoll gemäß DIN VDE 0100-600 erstellt werden muss. Meines Erachtens ist dies so auch die korrekte Vorgehensweise, um einen Nachweis über die Funktion der Schutzmaßnahme zu erhalten, welcher dann protokolliert werden kann. Leider muss ich feststellen, dass diese Notwendigkeit, also das Prüfen der Schutzmaßnahmen nach Fertigstellung der Arbeit, oft nicht gesehen wird. Frage 1: Welche Argumente habe ich zum Beispiel bei Festanschluss eines Elektroherdes in der Hand, die eindeutig die Prüfung der Schutzmaßnahme fordern? Ein nachvollziehbarer Argumentationsweg meinerseits ist häufig folgender:
- Beim Anschluss eines Elektroherdes handelt es sich nicht um eine durch den Laien bedienbare Steckverbindung.
- Somit ist die Elektrofachkraft oder Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) gefordert, mittels eines, in der Länge variablen, Herdanschlusskabels die Verbindung zwischen Herdanschlussdose und Elektroherd herzustellen.
- Von der Anschlussstelle, also der Herdanschlussdose, wird somit ein Stück Leitung fest angeschlossen, welches durch den Leitungswiderstand einen insgesamt höheren Schleifenwiderstand am Ende des Stromkreises erzeugt.
- Somit ist, auch wenn nur eineinhalb Meter einer Leitung mit 2,5 mm² genutzt werden, zu überprüfen, ob vorgeschaltete Schutzorgane innerhalb von 0,4 s abschalten, um den Fehlerschutz zu gewährleisten bzw. ob eine vorgeschaltete RCD innerhalb von 0,2 s auslöst.
- Viel zu häufig muss ich feststellen, dass bei solchen Tätigkeiten lediglich eine Funktionsprüfung gemacht wird, auf die Prüfung der Schutzmaßnahme aber gänzlich verzichtet wird und das von Elektrofachkräften und EFKffT gleichermaßen.
- Meistens mit der Argumentation, dass bei ursprünglicher Inbetriebnahme der Anlage die Schutzmaßnahme an der Anschlussstelle überprüft wurde und somit der Anschluss eines Betriebsmittels keine weitere Prüfung bedingt.
- Ein Betriebsmittel, zum Beispiel eine Waschmaschine, die ein Anschlusskabel von z.B. 2 m besitzt, darf ja ebenfalls vom Laien in die Steckdose gesteckt werden, wobei sich hier ebenfalls ein zu hoher Schleifenwiderstand einstellen könnte.
- In der Praxis konnte ich selbst einige Anschlüsse nicht in Betrieb nehmen, da nach Messung an der letzten Anschlussstelle (meist am Backofen) ein zu hoher Schleifenwiderstand ein sicheres Abschalten innerhalb von 0,4s verhindert hat. Hier war meist der Rest der Anlage ebenfalls in einem desolaten Zustand. Nichtsdestotrotz, wurde hier der fehlerhafte Zustand der Anlage aufgedeckt und ordentlich protokolliert.