Wir sind vom Eigentümer des Objekts beauftragt mit der Prüfung einer ortsfesten Elektroanlage eines Internats nach DIN VDE 0105/DGVU Vorschrift 3. Die elektrische Anlage befindet sich in Sachsen wurde nicht von unserem Unternehmen errichtet, jedoch zwischenzeitlich von uns schon repariert/gewartet und soll künftig von uns komplett betreut werden. Das Gebäude wurde zunächst ca. 2018 als »Anlage für soziale Zwecke« geplant und begonnen, jedoch nicht fertiggestellt. Im Jahr 2020 erfolgte eine (vermutlich) genehmigte Nutzungsänderung von einer »Anlage für soziale Zwecke« in ein Internat für Kinder und Jugendliche. Die Inbetriebnahme erfolgte vermutlich im Zeitraum 08/2020. Für diese elektrische Anlage gibt es keine belastbaren Dokumentationen bzw. Revisionsunterlagen. Im Rahmen der Überprüfung werden wir nun die wenigen vorhandenen Unterlagen aktualisieren und den vorgefundenen Installationsbestand in vom AG zur Verfügung gestellten Grundrisse eintragen. In diesem Zusammenhang haben wir noch folgende Fragen:
1) Ist es richtig, dass wir tatsächlich jeden Stromkreis (insgesamt ca. 730 Wechselstrom- bzw. Drehstromkreise) einzeln begutachten, prüfen und messen?
2) Wenn einzelne Geräteanschlussdosen (insbesondere im Küchenbereich) nicht zugänglich sind, können wir nur den Isolationswiderstand und Schutzleiterwiderstand messen und die dazugehörige Absicherung prüfen. Wäre das ausreichend, oder müssen wir auf eine Demontage der Küchengeräte bestehen?
3) Aktuell sind die Beleuchtungsstromkreise (der Wohnbereiche) mit einem Leitungsschutzschalter B10A abgesichert. Ist das ausreichend oder müssen diese Beleuchtungsstromkreise (insbesondere in den Wohnräumen) über 30-mA-RCDs geschützt werden?
4) Aktuell sind die Stromkreise der Bewohnerzimmer über Leitungsschutzschalter B16A abgesichert – angeschlossen an einer 30-mA-RCD (je Zwei-Raum-Wohneinheit). Müssen diese Stromkreise (für Schlafräume bzw. Bewohnerzimmer) über AFDD geschützt werden?
H.S., Sachsen