Ich wurde in unserem Unternehmen auf folgendes Problem angesprochen. Wir mieten in ganz Deutschland Shops bzw. Verkaufsflächen in Warenhäusern. An diesen Stellen werden von uns eigene Mitarbeiter eingesetzt. Die ortsveränderlichen Geräte werden von einem externen Unternehmen nach DGUV Vorschrift 3 geprüft. Dieses Unternehmen hat auch die ortsfesten Anlagen (Unterverteilungen) geprüft. Anschließend wurde uns ein Angebot zum Umbau der Unterverteilung gemacht. Es soll in fast allen Shops eine Nachrüstung mit RCDs erfolgen. Leider habe ich keine Einsicht in den Prüfprotokoll, was die Beurteilung der Mängel aus der Ferne unmöglich macht. Jetzt zu meinen Fragen:
- Wie verhält es sich mit den Nachrüstpflicht der RCDs und wer trägt in solch einem Fall die Kosten, der Vermieter oder wir als Arbeitgeber?
- Welche Vorschriften treffen zu (BetrSichV; Arbeitsstättenverordnung; DGUV; etc ...)?
- Wer ist in diesem Fall der Anlagenbetreiber und dürfen wir als Mieter den Auftrag für die Änderung der bestehenden Anlage erteilen?