Vor einiger Zeit sollte ich in einem Einfamilienhaus ein Klimagerät anschließen. Das Objekt befindet sich im Gebiet der EVB-Netze GmbH, in welchem die Netzform »TT« betrieben wird. Die Anlage beinhaltet eine Photovoltaikanlage mit Speicher, welcher eine komplette Notstromversorgung bei Netzausfall für mehrere Stunden garantiert. Das Klimagerät hat drei Innengeräte und ein Außengerät, welche ich verkabelte und die Anschlüsse herstellte. Als Absicherung wurde von mir ein FI-Schutzschalter (RCD) mit einem Auslösestrom von 0,3 A und einem Nennstrom von 40 A sowie ein LS-Schalter B20 A verwendet. Dies wurde in die Sicherungsverteilung im 1.OG integriert. Die Elektroanlage des Hauses wurde zu einem Zeitpunkt errichtet, als noch RCD mit einem Auslösestrom bis 0,3 A zulässig waren, um auch Schuko-Steckdosen abzusichern. Aus diesem Grund wurden in den Unterverteilungen des Hauses nur für die Badezimmer RCD mit einem Auslösestrom bis 0,03 A verbaut.
Beim Einbau der Notstromversorgung (Batteriespeicher der Firma »E3/DC«), wurde die Hauptstromversorgung des Hauses, nach dem Zähler mit einer RCD Typ B mit 0,3 A Auslösestrom und 40 A Nennstrom versehen (Bild 1). Von dort geht es mit einer Leitung 5 x 16 mm2 direkt zur Steuereinheit der Notstromversorgung. Von hier aus wird durch ein Abgangskabel mit demselben Querschnitt die Versorgung des Hauses gewährleistet, so dass bei einem Netzausfall innerhalb von ca. 10 s eine Umschaltung durch die Steuereinheit auf Notstrom erfolgt.
Nun zu meinem Problem: Bei der Messung der RCD für das Klimagerät fiel mir auf, dass es keine Selektivität zwischen der RCD Typ B, welche als Haupt-RCD funktioniert, und den jeweiligen RCDs den Unterverteilungen gibt. Das gilt auch für die neu eingebaute RCD für das Klimagerät.
Jetzt habe ich in einem Artikel gelesen, dass es keine Pflicht oder Vorschrift zur Einhaltung einer Selektivität zwischen RCDs gibt. Aber ist es wirklich normenkonform, dass im Fehlerfall (Körperschluss oder ähnliches) nach der Abschaltung der Haupt-RCD wieder eine automatische Einschaltung über die Notstromversorgung erfolgt und erst dann der jeweilige FI-Schutzschalter auslöst? Nach einem Anruf bei »E3/DC« wurde mir versichert, dass alles den gültigen Normen entspricht. Als Anlage habe ich einen stark vereinfachten Stromlaufplan (Bild 1) beigefügt.
(Hinweis der Redaktion: Im gesamten Beitrag – auch in den Zitaten aus der Norm – sind, der besseren Lesbarkeit wegen, die zusätzlichen Bezeichnungen zu den RCDs als »Fehlerstrom-Schutzeinrichtung/en« entfernt worden.)
J. B., Thüringen