Fast 40 Jahre lang war ich in einem großen Industriebetrieb unter anderem für die elektrische Gebäudetechnik verantwortlich. In meinen Zuständigkeitsbereich fiel auch die Prüfung ortsveränderlicher Geräte gemäß DGUV-V3 bzw. VDE 0701-0702. Immer häufiger berichten Tageszeitungen über sogenannte »Repair Cafés«, die oft als Projekte kommunaler Einrichtungen betrieben werden. Dort reparieren Rentner – vermutlich ehemalige Elektriker – Elektronik- und Haushaltsgeräte wie Toaster, Bügeleisen oder Haartrockner. Ich bezweifle jedoch, dass diese Repair-Cafés über die erforderlichen Prüfgeräte verfügen oder ihre ehrenamtlichen Helfer regelmäßig geschult werden.
Ist eine Prüfung nach der Reparatur gemäß den genannten Vorschriften erforderlich? Wer haftet, wenn nach der Reparatur ein Kunde einen Stromschlag erleidet?
J. M., Baden-Württemberg