Ich bin Industriemeister Elektrotechnik und als Elektrofachkraft in einem Chemieunternehmen angestellt. Mein Vorgesetzter und unsere Betriebsleitung (beide keine Elektrofachleute) haben sich aus finanziellen Gründen bislang geweigert, mich als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) einzustufen. Ich habe meinen Vorgesetzten und die Betriebsleitung auch schon darauf hingewiesen, dass hier ein Organisationsfehler vorliegt. Außerdem ist bei uns im Betrieb auch keine befähigte Person lt. BetrSichV für den Ex-Schutz schriftlich ernannt. Nun zum eigentlichen Problem: Wir haben in einer Produktionsstätte einen älteren explosionsgeschützten Drehstrommotor, mit 7,5 kW Nennleistung an 380 V. An diesem Motor gibt es jetzt einen Lagerschaden, der von einer Fremdfirma behoben werden soll. Bezüglich der Autorisierung teilte uns die Firma mit, dass sie Ex-Motoren reparieren darf, wie es sich mit den Bescheinigungen und den rechtlichen Sachenverhält, müssten wir als Betreiber abklären. Ich habe mich nun sicherheitshalber an den Motorenhersteller gewandt, der mir sinngemäß mitteilte, dass
- der Motor Bestandschutz hätte und die Behebung des Lagerschadens kein Problem darstelle
- die Wicklungen des Motors nicht mehr für die neue Anschlussspannung von 400 V ausgelegt seien (da nach DIN EN 60038 das EVU eine bestimmte Toleranz im Bezug zur Außenleiterspannung aufweise, die Bescheinigung des Motors sei dann nicht mehr gültig)
- aufgrund der zuvor genannten Argumente der Motor ersetzt werden müsse.