Meine Damen und Herrn, darf ich (habe 1958 die Meisterprüfung ) abgelegt und 35 Jahre als Elektromeister bzw als Obermeister gearbeitet, kleine Reparaturen durchführen. K. W., Rheinland-Pfalz
Reparaturarbeiten als Elektromeister
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Privat installierte Eigenheime – Haftungsübernahme
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
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