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Praxisfrage

Reparaturarbeiten als Elektromeister

Meine Damen und Herrn, darf ich (habe 1958 die Meisterprüfung ) abgelegt und 35 Jahre als Elektromeister bzw als Obermeister gearbeitet, kleine Reparaturen durchführen. K. W., Rheinland-Pfalz

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,

Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Privat installierte Eigenheime – Haftungsübernahme

Mit freundlichen Grüßen

Michael Muschong, Redaktion “de”

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