Bezüglich dem Einsatz von Brandschutzschaltern (Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen, AFDDs) haben wir uns in der Vergangenheit immer so verhalten, dass wir den Empfehlungen für den Einsatz z. B. in Räumen mit Schlafgelegenheiten im Wohnungsbau nachgekommen sind. Wir haben durch die Fachbeiträge in »de« auch schon des Öfteren gelesen, dass es möglich ist, den Einbau von AFDDs zu umgehen, wenn man dafür andere ausreichende Maßnahmen umsetzt und es in einer Sicherheits- und Risikoanalyse dokumentiert.
Firmenintern haben wir dann festgelegt, dass wir die Möglichkeit einer Sicherheits- und Risikoanalyse nicht in Betracht ziehen und stattdessen konsequent die empfohlenen AFDD verbauen, eben z. B. in Räumen mit Schlafgelegenheiten im Wohnungsbau.
In der Ausgabe 7.2023, S. 29 Ihrer Zeitschrift geht Herr Ziegler auf dieses Thema ein: »Was aber am Ende immer nötig ist, das ist eine Sicherheits- und Risikoanalyse, in der alle getroffenen Maßnahmen lückenlos aufgelistet sind. Dies dient im Grunde dem juristischen Schutz der Elektrofachkraft, für den Nachweis, alle zum Zeitpunkt der Errichtung der elektrischen Anlage erforderlichen Maßnahmen ergriffen zu haben.«
Hierzu gibt es bei uns in der Firma nun zwei Auffassungen, wie das zu verstehen ist:
Zum einen, dass immer eine Sicherheits- und Risikoanalyse erstellt werden muss, selbst wenn wir uns streng nach den Empfehlungen für den Einbau von Brandschutzschaltern halten
Zum anderen, auch wenn das Zitat es eigentlich anders auslegt, dass eine Sicherheits- und Risikoanalyse nicht erstellt werden muss, weil ja durch den Einbau von Brandschutzschaltern quasi die höchste Sicherheitsstufe umgesetzt wurde.
Könnten Sie mir bitte eine Rückmeldung geben, wie das Ganze zu verstehen und umzusetzen ist?
I. K., Bayern