Im Sommer 2008 wurde ein vermietetes Einfamilienhaus mit einer Elektroinstallation aus den 70er Jahren geändert. Der Zählerplatz wurde vom Flur in die Außenwand zur der Scheune (ehemalige Tür) verlegt. Die Elektroinstallation wurde ab HAK komplett neu gemacht. Außer im Bad (Fließen) wurden die Zuleitungen vermutlich lediglich ab dem alten Zählerplatz verlängert. Der HAK ist an der Wasserleitung geerdet. Der Keller hatte zu diesem Zeitpunkt keine Bodenplatte (Erdreich). Nach meiner Auffassung (ausführender Elektriker denkt anders) entspricht die neu errichtete Anlage (Wohnungen und Zähler neue Leitungen) nicht dem Stand der Technik. Ich vermisse eine Gebäudeerdung und einen FI für das Bad. Darüberhinaus wurde an der Rundfunkempfangsanlage Kabel und Abzweige der analogen Antenne abgebaut, diese jedoch auf dem Dach belassen und für das OG zusätzliche Koaxialkabel verlegt, die nicht geerdet wurden. Die Antennenmast ragt über den Gibel hinaus und ist somit nicht im geschützten Bereich. Nach meiner Auffassung hätte der Elektriker hier die Antenne nachträglich mit einem Blitzschutz versehen können / müssen und einen lebensnotwendigen Personenschutz für das Bad einbauen und das VDE 0100 Teil 600 Messprotokoll erstellen und dem Kunden unaufgefordert übergeben müssen. Ob die Stahlbadewanne und Duschwanne geerdet sind ist nicht nach zu vollziehen. Der Zählerplatz ist relativ klein ("Ferrai-Feld" + rechte Seite zum bestücken) jedoch bin ich nicht im Besitz von den mittlerweile veralteten Vorschriften und bitte daher um Expertenrat. P. G., Baden-Württemberg
Praxisfrage
Sanierung eines Einfamilienhauses
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Natürlich sind weite Teile der Anlage in diesem Falle nach den neusten VDE-Bestimmungen zu errichten. Dies gilt insbesondere auch für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen gemäß DIN VDE 0100-410:2007-06. Da es sich ab Hausanschlusskasten/Zählerplatz um eine echte Neuerrichtung handelt, greift hier sicher kein Bestandsschutz.
Zur Beantwortung der weitergehenden Fragen lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Erdung und Schutzpotentialausgleich im Anlagenbestand
Risikomanagement für Einfamilienhäuser
Wert des Erdungswiderstands
Wasserleitung als Erder
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
pp14026
Natürlich sind weite Teile der Anlage in diesem Falle nach den neusten VDE-Bestimmungen zu errichten. Dies gilt insbesondere auch für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen gemäß DIN VDE 0100-410:2007-06. Da es sich ab Hausanschlusskasten/Zählerplatz um eine echte Neuerrichtung handelt, greift hier sicher kein Bestandsschutz.
Zur Beantwortung der weitergehenden Fragen lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Erdung und Schutzpotentialausgleich im Anlagenbestand
Risikomanagement für Einfamilienhäuser
Wert des Erdungswiderstands
Wasserleitung als Erder
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
pp14026