ch bin Azubi in einem kleinen mittelständigen Betrieb. Für die Stadt spannen wir jedes Jahr vor der Adventszeit die Weihnachtsbeleuchtung über die Straßen. Die Beleuchtungskörper sind aus gebogenem Metall, die mit Drahtseilen an Häuserwänden, Balkonen und Fensterlaibungen in 4 m Höhe befestigt sind. Um die Gestelle sind Flachleitungen des Typs H05RN-F 2 x 1,5 mit Illuminationsfassungen und Glühlampen E27, 15 W gewickelt. Nun zum Zustand: Die Beleuchtungskörper sind zum Teil über 50 Jahre alt. D. h. brüchige Leitungen, nicht selten bis auf die blanken Drähte, mit Lüsterklemmen geflickte Teilbereiche. Fahrradschläuche zwischen Fassung und Glühlampe wegen fehlenden Dichtungen. Normale Schukostecker an der Flachleitung usw, um nur mal die schlimmsten Mängel aufzuführen. Frage 1) M. E. besteht hier die Gefährdung von Leib und Leben. Ohne Weiteres können auch Kinder die Befestigungspunkte der Beleuchtung an den Fenstern oder Balkonen erreichen. Wie oben beschrieben sind die Bedingungen optimal, dass bei Regen oder Schnee das gesamte Metallgestell unter Spannung steht. Da die meisten Häuser im Stadtkern noch über alte Elektroanlagen verfügen, ist dort auch meistens kein FI bzw. einer mit einem viel zu hohen Auslösestrom vorhanden. Bei einem Körperschluss würde auch eine Sicherung nicht rechtzeitig auslösen, da im ungünstigsten Fall die Anschlusssteckdose am Haus auf der anderen Straßenseite liegt. Meine Frage lautet nun: Darf die Weihnachtsbeleuchtung so überhaupt weiter betrieben werden? Frage 2) Ich habe mit meinem Chef schon des Öfteren über dieses Thema geredet und es kam nur die Antwort: »Was soll ich denn machen, da passiert schon nichts!« Da ich jetzt im nächsten Monat Abschlussprüfung habe und auch die Zusage habe, dass ich im Betrieb bleiben kann, weiß ich nicht, wie ich mich hier weiter verhalten soll. Was ist wenn etwas passiert? Im schlimmsten Fall bekommt ein Kind einen tödlichen elektrischen Schlag. Wer ist dann der Schuldige? Der Chef oder ich, welcher die Beleuchtung aufgehängt hat? K. K., Rheinland-Pfalz
Schutz der Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum
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