Ein Energieversorger hat ein außenliegendes BHKW errichtet. Im Gebäude gibt es drei Unterstationen zur Verteilung der Wärme. Jede Unterstation hat eine Verteilung mit einer Zuleitung NYM-J 5x2,5 mm². Der Schutzleiter mit 4 mm² Querschnitt wurde aus der Verteilung herausgeführt, und an das metallene Gestell der Wärmeverteilung angeschlossen. In jeder Unterstation befindet sich eine Potentialausgleichsschiene. Unserer Meinung nach ist diese Ausführung falsch. Welche Normen sind hier anzuwenden?
Zusatzinfos per Fax vom Anfrager an Herrn Hörmann:
Das Untergestell der Wärmeverteilung ist nicht direkt mit der HPA-Schiene verbunden. Der Querschnitt beträgt nur 4 mm². Die Aussage ist richtig, die Ausführung meiner Meinung nach falsch. Darf man den Schutzleiter aus einer schutzisolierten Unterverteilung herausführen, an das Untergestell der Wärmeverteilung anschließen, und »sagen«, jetzt bist du der Schutzpotentialausgleich? Meiner Meinung nach ist der Schutzleiter in jedem Stromkreis mitzuführen! »Die Schutzwirkungen der Fehlerstromschutzvorkehrungen muss durch einen separaten Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene zusätzlich unterstützt werden.« Quelle: VDE Schriftenreihe 35 Potentialausgleich, Fundamenterder, Korrosionsgefährdung von Herbert Schmolke 8.Auflage 2013. Seite 31 Meiner Meinung nach ist die korrekte Ausführung:- Verbindung Schutzleiter zum Untergestell der Wärmeverteilung entfernen.
- Verbindung von der HPA-Schiene zum Untergestell der Wärmeverteilung mit 16mm² ( Empfehlung von Herrn Schmolke Seite 58, wegen Schutz gegen elektrischen Schlag, Blitzschutz und EMV)