In Verteilern der SK II werden praxisüblich mit einer Hutschiene Schutzleiterklemmen (z.B. Dreistockklemmen) als Schutzleiter verwendet. Mit welchem Leiterquerschnitt muss die Einspeisung der Hutschiene erfolgen? Hierzu ein Beispiel:
- Zuleitung zum Verteiler NYY-J 5 x 50, 160 A
- Abgang für fünf Drehstromkreise NYY-J 5 x16, á 63A.
Muss die Hutschiene – hier der Schutzleiter – bzw. auch deren Anschlusspunkt einer Strombelastbarkeit von 160 A bzw. dem Querschnitt der Zuleitung entsprechen? Wie weit dürfte der Schutzleiter reduziert werden (vergleiche VDE 0100 540 Tab. 54.2)? Falls mehrere Hutschienen vorhanden sind, müssen diese separat mit einem Schutzleiter angeschlossen werden?
F. O., Baden-Württemberg