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Praxisfrage

Schutzpotentialausgleich nach EN 60204-1 oder EN 61800-5-1

Wir setzen in unseren ortsveränderlichen Maschinen mit einer Anschlussleistung von 2KW Umrichter ein, die einen erhöhten Erdableitstrom verursachen bzw. einen erhöhten Berührungsstrom aufweisen. Die elektrische Sicherheit bewerten wir unter Anwendung der EN60204-1. Jetzt verursachen die unter EN60204-1 Kap.8.2.8 genannten Maßnahmen bei einem Erdableitstrom von mehr als 10mA, z.B. durch 10mm², einen 2. PE oder eine Schutzleiterüberwachung, einen erheblichen Mehraufwand. Von unserem Umrichterhersteller wird auf eine weitere Möglichkeit nach EN61800-5-1 Kap.4.3.5.5.2 b) verwiesen, die eine industrielle Steckvorrichtung nach IEC60309 und die Verwendung eines mehradrigen Anschlusskabels mit einem Schutzleiterquerschnitt von min. 2,5mm² vorsieht. Diese Änderung zeigt sich als vom Aufwand angemessen durchführbar. Darum meine Fragen:

  1. Ist es in Ordnung, wenn wir unsere CE-Konformität gem. Niederspannungs-/Maschinenrichtline unter Anwendung der harmonisierten EN60204-1 bestätigen, den Schutzpotentialausgleich aber unter einer in der EN61800-5-1 genannten Möglichkeit ausführen? Die 61800-5-1 ist ja ebenfalls entsprechend harmonisiert.
  2. Sollte diese abweichende Ausführung einfach nur in der Risikoanalyse dokumentiert werden?
  3. Was ist mit der angemessenen Zugentlastung nach EN61800-5-1 Kap.4.3.5.5.2 b) gemeint? Eine verlässliche Zugentlastung ist doch wohl bei Verwendung einer Steckvorrichtung Voraussetzung.
Ich habe im Vorfeld ihre zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema »Ableitströme« und Schutzpotentialausgleich gesichtet. Habe aber denen entnommen, dass die jeweilige Aktualität der Normen unterschiedlich sein kann und deshalb eine Anwendung von Maßnahmen aus anderen Normen zulässig erscheinen. F. C., Niedersachsen

Expertenantwort vom 23.09.2016
Autorenbild
Karsten Callondann

Elektroingenieur und seit zwanzig Jahren in der Schadenverhütung tätig. Dabei war und ist er in verschiedenen Positionen für die VdS-Schadenverhütung und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) tätig. Er ist Mitarbeiter in zahlreichen DKE-Komitees und GDV-Gremien zur Erstellung von VdS-Richtlinien.

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