Häufig ist in Brandschutznachweisen eine erhöhte Fehlalarmsicherheit der automatischen Brandmeldeanlage gefordert. Die Nachweisersteller schlagen meist den Einsatz von Mehrfachkriterienmeldern (Kenngröße: Rauch und Wärme) oder die Programmierung einer Zweimelderabhängigkeit mit Rauchmeldern vor. Beim Einsatz von Mehrfachkriterienmeldern ist für mich generell die kleinere Melderüberwachungsfläche der Kenngröße Wärme Planungsgrundlage. Nur so ist das primäre Schutzziel »Brandfrüherkennung« mit zeitnaher Alarmweitermeldung zur hilfeleistenden Stelle gewährleistet. Gleichzeitig werden somit auch dann rechtzeitig – sofern baurechtlich gefordert – die Personen im Gebäude alarmiert, z.B. in Versammlungsstätten. Hersteller und Planerkollegen sehen dies aber teilweise anders und projektieren in diesem Fall nach der Überwachungsfläche Kenngröße Rauch. Die Argumentation ist dabei, dass die Kenngröße Wärme nur eine unterstützende Funktion im Hinblick auf eine Fehlalarmauslösung hat. Für mich ist dies ein Widerspruch zur Brandfrüherkennung und dem damit verbundenen Personen- und Sachschutz. Vergrößert man die Überwachungsfläche für die Kenngröße Wärme auf die der Kenngröße Rauch, verzögert sich auch die externe/Interne Alarmierung. Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt? - K.-H. M., Bayern
Schutzziele der Brandfrüherkennung
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