Ich bin im öffentlichen Dienst als Elektromeister mit der Funktion »Verantwortliche Elektrofachkraft« (VEFK) angestellt. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreue ich eine Energiezentrale. Für die Energieversorgung wurde u. a. natürlich auch USV-Anlagen (Leistung: 2 MW) eingebaut. Um Wartungsarbeiten an diesen USV-Anlagen durchführen zu können, muss ich diese natürlich unter Anwendung der fünf Sicherheitsregeln allseits freischalten. Hierbei haben sich folgende Probleme gezeigt:
- Die in die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) eingebauten Leistungsschalter können nicht rausgefahren werden. Eine Trennmöglichkeit durch NH-Elemente ist nicht vorhanden. Somit bekomme ich keine sichtbare Trennstelle.
- Eine Vorrichtung zum Erden und Kurzschließen ist nicht vorhanden.