Ich möchte nochmal nachfragen zum Beitrag »Spannungsfestigkeit und Schirmerdung bei SELV-Versorgung?«, siehe www.elektro.net/praxisprobleme/spannungsfestigkeit-und-schirmerdung-bei-selv-versorgung/.
Dort hatten Sie bereits eine Frage von mir beantwortete, allerdings gibt es bei mir zu diesem Thema immer noch gewisse Unklarheiten. Entgegen Ihrer Annahme in der obigen Antwort habe ich mich nicht explizit auf einen Steuerstromkreis im Sinne der VDE 0113-1 bezogen. Das hatte ich auch ganz bewusst nicht geschrieben, sondern auf die allgemeine Anwendung von SELV-Spannung Bezug genommen, so wie sie z. B. in einer ganz gewöhnlichen Klingel- oder Sprechanlage einer Wohnung oder z.B. auch beim KNX zur Anwendung kommt. Hier sehe ich in der Praxis immer wieder Installationen, bei denen der Leitungsschirm einer solchen Anlage mit PE-Potential verbunden ist. Ich frage mich dann, wie dieser Sachverhalt zu beurteilen ist – und vor allem, ob er als gefährlicher Mangel dieser Anlagen einzustufen ist. Insbesondere beim KNX erinnere ich mich daran, dass das Erden des Leitungsschirmes in den KNX-Schulungen als nicht zulässig gelehrt wurde. Begründet wurde das mit den SELV-Eigenschaften des Systems, die damit nicht mehr gegeben seien, weil die notwendige Spannungsfestigkeit gegenüber Erde innerhalb der Busleitung von der Bus-Ader auf den Schirm nicht mehr erfüllt würde. Welche Spannungshöhe das nun aber wäre, die einzuhalten wäre, fand leider keine Erwähnung. In einer Leseranfrage zum Thema EIB/KNX-Leitung aus dem Jahr 2009 wird vom Praxisproblemautor genau das geschrieben (Siehe unter www.elektro.net/praxisprobleme/abschirmung-der-eibknx-leitung).
Nach Ihrer Beantwortung meiner Frage verstehe ich das aber so, dass z. B. die Erdung des KNX-Leitungsschirmes oder des Schirmes einer Klingelleitung nicht die SELV-Eigenschaften des jeweiligen Systems aufheben würden, da Basisisolierung zum Erdpotential ausreichend wäre, was in einer KNX-Leitung oder im J-Y(St)Y einer Klingelanlage gegeben wäre. Ich habe in diesem Zusammenhang auch ganz konkret nach Prüfspannungen gefragt, die im SELV-System einzuhalten wären, sowohl gegenüber Erdpotential als auch zur Primärseite des Netzes. Dieser Frage lag folgende Betrachtung zugrunde: Bei der Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte nach VDE 0701-702 prüft man ein SELV-Netzteil bei der Isolationsprüfung mit 500 V von der Primär- zur Sekundärseite. Die Anforderungen in den VDE-Produktnormen für die Hersteller zu einem SELV-Netzteil (diese Normen sind mir leider im einzelnen nicht bekannt), welches L-, N- und PE-Anschluss hat, sind doch aber mit Sicherheit weitaus höher. Meiner Vermutung nach wohl irgendwo im Bereich von 2 kV bis 4 kV zwischen Sekundärseite und netzseitigen L/N/PE. Ich habe deshalb eigentlich immer angenommen, dass diese Werte, welche von den Herstellern eingehalten werden müssen (durch die Art des inneren Aufbaus, Kriech- und Luftstrecken etc.) auch ihren Niederschlag im Bereich der Installation nach VDE 0100 finden würden und sollten, damit es einen gewissen »Schulterschluss« zwischen den Normen gibt. Es ist mir schon bewusst, das sich im Bereich der VDE 0100-410 keinen Angaben zu Prüfspannungen (z. B. 2 kV etc.) für diese Beziehung von Primär zu Sekundär finden lassen.
Jedoch habe ich immer angenommen, dass die Forderung nach »Basisisolierung« oder »doppelter oder verstärkter Isolierung« sich in diesem Zusammenhang auf einen solchen Wert bezieht, der z. B. in einer Produktnorm für den Hersteller Anwendung findet und dort u. U. auch als solches definiert und in seiner Höhe festgelegt ist. Irgendwie fällt mir eben die Vorstellung schwer, das ein Hersteller z.B. 2 kV (dieser Wert ist rein spekulativ, da mir wie gesagt, nicht genau bekannt) innerhalb eines SELV-Netzteiles (z. B. für den KNX-Bus) vom primärseitigen PE-Anschluss nach sekundär einhalten muss und wir dann in der Installationswelt nur Basisisolierung brauchen, was z. B. beim KNX mit seinen ca. 30 V Busspannung eine Isolationsfestigkeit von knapp über 30 V zwischen der Bus-Ader und einem u. U. geerdetem Schirm bedeuten würde. Woher kommen in diesem Zusammenhang die 4 mm Abstand in den Schulungsunterlagen des KNX zwischen abgemantelter Netzleitung und abgemantelter Busleitung? Dieser Wert muss doch auch eine gewisse Spannungsfestigkeit zur Grundlage haben, die abhängig von Luftfeuchte und Luftdichte (Höhe über NN) zum notwendigen Isolationsvermögen zwischen den Spannungsebenen führt. Genau hier glaube ich meine Annahme bestätigt, dass nämlich die in VDE 0100-410 414.4.1 genannte Trennung der Spannungsebenen im Sinne einer »doppelten oder verstärkten Isolierung« einem Spannungs-Äquivalent von 4 mm Isolationsfestigkeit entspricht. Und wenn eine »doppelte« Isolierung einem bestimmten Spannungswert entspricht, dann muss doch die »einfache« Isolierung, das ist also dann meiner Meinung nach die »Basisisolierung«, logischerweise der Hälfte dieses Isolationsvermögens für die »doppelte« Isolierung entsprechen. Womit sich der Kreis meiner Argumentation zum Text nach oben hin wieder schließt, wonach die Forderung nach »Basisisolierung« des SELV zum Erdpotential doch eigentlich einer festgelegten Spannungsfestigkeit (von z. B. 2 kV etc.) entsprechen müsste. Für mich ist der »Zusammenhang in Großen« noch nicht so ganz eindeutig schlüssig und ich habe den Eindruck, hier geht irgendwie etwas nicht ganz zusammen.
M. K., Bayern