Wir wurden beauftragt, in einem alten Haus den Zählerschrank zu erneuern. Die Installation wurde in den letzten Jahren Zug um Zug erneuert. Es liegen überall NYM-Leitungen bis zum Zählerschrank. Jetzt möchte der Kunde am bestehenden Standort, einen neuen Zählerschrank. Das Ganze nach neuesten Vorschriften und auch mit dementsprechend neuen Automaten und Fehlerstromschutzschaltern, was die Sicherheit der Anlage extrem verbessern würde.
Der Energieversorger »ENM« lehnt den Standort des Zählerschranks mit dem Hinweis auf die TAB ab, da vor dem Schrank 1,2 m Platz sein muss, hier aber nur 0,97 m Platz ist. Aus meiner Sicht ist der Standort geeignet und wenn der Zählermonteur sicher arbeiten will, soll er die Anlage beim Zählerwechsel spannungsfrei schalten. Ich finde es unverhältnismäßig, hier einen neuen Standort zu suchen. Der Keller des Hauses ist sehr feucht und die anderen Räume sind Wohnräume.
Das Ergebnis ist bislang, dass der Kunde die Anlage so verbleiben lässt, denn das darf er ja. Hier wird wegen Sturheit des EVU die Sicherheit gefährdet. Wie sehen Sie das? Hat der Energieversorger recht oder kann man hier auch von der Norm abweichen?
U. K., Rheinland-Pfalz