Wir sollen in einem Mehrfamilienhaus, 4 Etagen, 8 Wohnungen die Zähler die sich bisher in den Wohnungen in Zählernischen im Flur befinden in einem Zählerschrank zentral im UG installieren. In den Wohnungen sollen dann in den Zählernischen neue Unterverteiler installiert werden. Die Verlegung der Wohnungszuleitungen soll jeweils durch die Zählernischen durch die darunter liegende Wohnung erfolgen. Ein anderer Weg ist auch nicht machbar. Wie sieht es daher mit dem Brandschutz aus. Die Deckendurchbrüche werden wieder F90 verschlossen. Müssen aber die Wohnungsfremden Leitungen in Brandschutzkanälen untergebracht werden? Zur Anwendung kommt die LAR BW habe aber dazu nichts richtiges gefunden. Vielen Dank für Hilfreiche Tipps! S. B., Baden-Württemberg
Steigeleitungen durch fremde Wohnungen
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Leitungsverlegung außerhalb der Eigentumsgrenze
Verbindungsgleitungen zwischen Zählerplatz und Stromkreisverteiler
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
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