Home Praxisprobleme Sonstige Elektroinstallationsthemen Steigeleitungen im Wohnungsbereich

Praxisfrage

Steigeleitungen im Wohnungsbereich

Dürfen Hauptleitungen durch fremde Mietwohnungen verlegt werden? Beispiel: Mehrfamilienhaus mit 10 WE, die Hauptleitungen sollen erneuert werden. Es gibt einen Schacht durch alle Wohnungen ( Kellergeschoß bis Dachgeschoß ) hier sind die alten Hauptleitungen ( NAYY-J 4x6 verlegt. Dieser Schacht soll für die neuen Hauptleitungen genutzt werden ( NYM-J 5x10 od 5x16 je nach Länge usw. ) Dürfen die Hauptleitungen in den Schacht verlegt werden ? B. L., Sachsen

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”, Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge: Verbindungsgleitungen zwischen Zählerplatz und Stromkreisverteiler

Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de”

PP16082

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