Wir sind ein Planungsbüro für elektrotechnische Gebäudeausstattung und stellen hiermit eine Anfrage zur Rubrik Praxisprobleme. Das Thema lautet hier: Steigeleitungen im Wohnungsbau in stillgelegten Kaminen Diesbezüglich hatten Sie bereits in Ihren Heften 04/2000 und 23/2001 Artikel veröffentlicht. An dieser Stelle möchten wir Ihnen zunächst unser Lob und unseren Dank aussprechen. Die Onlinesuche in Ihrem Heftarchiv ist wirklich sehr sinnvoll und von großem Nutzen. Im konkreten Fall soll ein bestehendes Wohngebäude mit fünf Etagen aufgestockt werden. Der Architekt schlägt vor, die Steigeleitungen zu den Wohnungen im neuen Dachgeschoss über einen stillgelegten Kamin zu installieren. Wir planen neben den Hauptleitungen auch Leerrohre mit Zuleitungen für IuK und Ruk nach DIN 18015 vom Keller zum Dach. Der Energieversorger empfiehlt außerdem eine achtadrige Datenleitung (mindestens Cat. 5) vom Zählerschrank zu jedem Wohnungsverteiler. Wir sind uns nicht sicher, ob es praktisch möglich ist, über einen stillgelegten Kamin die vorgenannten Steigleitungen zu verlegen. Um das Thema nicht unnötig weit zu fassen, möchten wir zunächst annehmen, dass der Kamin ausreichend gereinigt ist und vom Bezirkskaminkehrer offiziell stillgelegt wurde. Ein komplettes Ausgießen eines stillgelegten Kamines mit Mörtel oder Beton, wie Artikel im Heft 04/2000 angesprochen, lässt sich aus unserer Sicht in der Praxis kaum bewerkstelligen. Die Gefahr, dass dabei Leerrohre kaputt gehen oder Leitungen beschädigt werden, kann nicht ausgeschlossen werden, Risse im Schacht können entstehen usw. Bezüglich Brandschutz muss selbstverständlich beachtet werden, dass Durchdringungen durch die Kaminwand mit Brandschotten verschlossen sein müssen. Die Brandschotte müssen für die verwendeten Leerrohre zugelassen sein. Problematisch ist aus unserer Sicht die korrekte Befestigung der Steigeleitungen und Leerrohre. Ihr Autor schreibt im Heft 23/2001 »(vorausgesetzt wird immer eine ordnungsgemäße Befestigung)«. Im Artikel »Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen« in Ihrem Heft 13-14/2015 schreibt ein Autor: »Leitungen, die senkrecht durch unzugängliche Bereiche verlegt sind, werden am oberen Leitungsende befestigt. Solche Situationen findet man z.B. in stillgelegten Schornsteinen, in denen Leitungen nachinstalliert werden. Aber auch hier darf die Verlegelänge ohne Zwischenbefestigung 5m nicht überschreiten.« In gleichen Artikel steht aber auch eine Tabelle unter Verweis auf VDE 0100-520 wonach ein maximaler Befestigungsabstand von 400mm bei senkrechter Verlegung und max. 15mm Leitungsdurchmesser gilt, bzw. max. 550mm Befestigungsabstand bei max. 40mm Leitungsdurchmesser. Eine Befestigung im Abstand von 1m oder kürzer ist in einem unzugänglichen Kamin natürlich nicht möglich. In Ihrem Artikel im Heft 23/2001 wird u.a. der Leitungstyp NYM mit Tragseil erwähnt. Uns ist jedoch kein Leitungshersteller bekannt, der solche Leitungen produziert. Ein senkrechtes Abhängen von solchen Leitungen ist aber sicher auch nicht unbegrenzt möglich. Aus der kurz umrissenen Problematik ergeben sich für uns die folgenden Fragen:
- Gibt es noch solche Leitungen NYM mit Tragseil? Kann man diese im Kamin sinnvoll verwenden und wenn ja, in welcher Länge muss man diese mindestens abfangen.
- Gibt es für senkrecht verlegte Rohre mit Durchmesser 25mm oder 32mm einen Mindestabstand zur Befestigung?
- Müssen Schwachstromleitungen, z.B. 4-paarig cat.5 oder Koax in senkrecht verlegten Leerrohren in bestimmten Abständen abgefangen werden?
- Sind Leitungen für feste Verlegung überhaupt geeignet, mit und ohne Leerrohr vertikal oder horizontal an einem flexiblen Stahlseil montiert zu werden?