Als zuständiger Sachbearbeiter für die Straßenbeleuchtung stehe ich vor der Frage, wie eine Überprüfung von Straßenleuchten gemäß DGUV Vorschrift 3 (BGVA3) durchgeführt werden kann. Bei erdverkabelten Leuchten, die über einen Kabelanschlusskasten im Mast verfügen, können alle erforderlichen Messungen problemlos durchgeführt werden. Bei Leuchten, die von der Freileitung aus versorgt werden, befindet sich der Anschlusskasten jedoch meist auf privaten Speichern. Bei ca. 2 000 vorhandenen Leuchten würde der prüfende Unternehmer vor der Problematik stehen, mit 2 000 Anliegern Termine vereinbaren zu müssen. Das Anschlussschema sieht in der Regel so aus:
- Dach: Übergangskasten mit ankommend PEN – L1 – L2 (L2 nur wenn im Ortsnetz »Halbnachtschaltung« vorhanden ist)
- Ausgang: Übergangskasten PE – N – L1 – L2 (über Schmelzsicherung 4 … 6 A)
- Leuchte: über freitragendes Kabel angeschlossene Leuchten, überwiegend in Schutzklasse 1 (Langfeld-, Seil- oder Wandleuchten).