Bei der »Vitocharge VX3 Backup-Box 3PH TYP A« von Viessmann wird als Netztrenneinrichtung ein Schütz verwendet (Bild 1). Laut Anwendungsregel VDE-AR-E 2510-2:2021-02, Abs. 6.410.2, muss bei Inselnetzbetrieb das Netz allpolig getrennt werden, sprich: Bei einem speisenden TN-S- oder TT-System ist das System allpolig vom öffentlichen Netz zu trennen. Ein Schütz ist laut DIN VDE 0100-530:2018-06, Anhang B, nicht zum Trennen geeignet. Außerdem wird als Potential zum Ansteuern der Schütze der Neutralleiter (N) verwendet.
Laut DIN VDE 0100-460:2018-06, Abs. 463.1.2, gilt jedoch »(…) Ein einpoliges Schaltgerät darf nicht im Neutralleiter eingesetzt werden, mit Ausnahme von Leuchtenstromkreisen (…)«. Da es sich hier nicht um einen Beleuchtungsstromkreis handelt, ist hier die korrekte Ausführung fraglich. Zur Bildung des Sternpunktes im Inselnetzbetrieb wird der Sternpunkt des Speichers mit einem Schütz mit Öffnerkontakten auf den PE geschaltet. Auch hier stellt sich die Frage, ob dies mit einem Schütz zulässig ist.
D. H., Baden-Württemberg