Sehr Geehrte Damen und Herren, habe ein Projekt, von ein Wechselrichter mit Akku auch im Insel- oder Netzersatzmodus betrieben werden soll. Der Hersteller gibt an, dass im Insel- oder Netzersatzbetrieb ein RCD Typ B erforderlich ist, da das Gerät Gleichfehlerströme erzeugen kann. (Für den Netzparallelbetrieb ist ein interner RCD typ B vorhanden). In der Dokumentation des Herstellers zeigen sie in Schaltbildern, die ich Ihnen angehängt habe, dass der Wechselrichter selbst nicht über einen RCD angeschlossen ist. Erst in der Leitung, die zu den Verbrauchern geht, ist ein RCD Typ B eingezeichnet. Ich möchte gern wissen, ob es auch den anerkannten Regeln der Technik entspricht, wenn ein RCD Typ B an den Wechselrichter angeschlossen wird und zu den Verbrauchern ein Typ A RCD. Hierfür habe ich auch ein modifiziertes Schaltbild angehängt. Die Überlegung ist hier, dass zur Verbraucherseite hin, bei Bestandsanlagen ja gern auch mal mehrere RCDs schon verbaut wurden und zu dem Zeitpunkt eben Typ A verwendet wurde, da nicht mit Lasten, die Gleichfehlerströme erzeugen zu rechnen war. Die müsste man alle tauschen. Meiner Meinung nach, wäre die Lösung in Ordnung, da falls der Wechselrichter Gleichfehlerströme erzeugt, könnten diese gar nicht zu den Verbrauchern vordringen, da ja die N-PE-Brücke davor ist. Selbst Gleichfehlerströme, die den Typ B RCD noch nicht zum Auslösen bringen, einen Typ A RCD aber blind machen könnten, z.b. 15mA DC, würden doch nur auf den Leitungen von Wechselrichter zu N-PE-Brücke und zurück bleibe. Als kleine Nebeninformation möchte ich noch erwähnen, dass ich diese Frage schon den Wechselrichterhersteller gestellt habe und er zwar betonte, dass er keinen Schaltungsberatung geben darf, er aber keine Probleme mit meinem Vorschlag sehen kann. Ich würde gern wissen ob mein Vorschlag auch legitim ist.
PP25026