Eine Anlage wird von zwei Transformatoren außerhalb des Gebäudes in einer Kompaktstation gespeist. In der Niederspannungs-Hauptverteilung (NSHV) ist der Zentrale Erdungspunkt (ZEP) angeordnet. Beide Transformatoren werden mit jeweils fünf parallel geführten Kabeln mit den Einspeisefeldern im Nebengebäude verbunden. Der Kunde wünscht zusätzlich an jedem Transformator einen Überspannungsschutz. Dieser wurde von der Firma, welche die Kompaktstation errichtete, bereits ab Werk eingebaut. Verwendet wurden hierfür Ableiter von Dehn (DBM 1255 S). Die Ableiter wurden bei beiden Trafos mittels NSGAFÖU 1x 50 mm2 an den drei Außenleitern angeschlossen und der Fußkontakt auf eine Kupferschiene geschraubt, welche isoliert an der Stationswand, direkt neben dem Trafo Unterspannungsanschluss sitzt (Anschlusslänge max. 30 cm). Diese Kupferschiene ist ebenfalls mit einem kurzen Stück NSGAFÖU 1 x 50 mm2 mit dem 2N-Anschluss des Trafos verbunden. Außerdem wurde die Kupferschiene mit einem zusätzlichen Leiter an die in der Station befindliche Haupterdungsschiene (HES) und damit dem Betriebserder verbunden. Diese Brücke darf bei einem System mit ZEP meiner Meinung nach nicht vorliegen. Allerdings würde bei fehlendem Anschluss keine direkte Ableitung gegen Erde stattfinden. Der Strom müsste den gesamten Kabelweg bis zur NSHV durchfließen. Ist es möglich, durch eine zusätzliche Funkenstrecke zwischen der Kupferschiene (2N-Anschluss) und dem vorhandenen Erder, einen funktionierenden Überspannungsschutz zu gewährleisten (3+1-Schaltungsvariante wie bei TT-System-Ableitern)? Oder müsste man an dieser Einbaustelle auf den Schutz verzichten und diesen stattdessen in der NSHV im unteren Anschlussraum des Einspeisefeldes anordnen? Die beigefügte Skizze (Bild) verdeutlicht zusätzlich die Problematik. S. M., Nordrhein-Westfalen
Überspannungsschutz mit zentralem Erdungspunkt
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