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Praxisfrage

Umbau einer alten Hauptstromversorgung

Ein stillgelegtes Klinkerwerk aus den 1960 bis 1970er Jahren wird über einen Mittelspannungsanschluss mit kundeneigenem Trafo versorgt. Alle Verteilungen sind noch in Betrieb, um die Beleuchtung und Beheizung der Gebäude zu ermöglichen. Diese werden teilweise als Lager und Werkstatt genutzt. Der Netzbetreiber unterhält in einem der Gebäude eine Mittelspannungsschaltanlage, die stillgelegt werden soll, weil ein Weiterbetrieb wegen Korrosion und Alterung nicht mehr möglich ist. Nun will der Netzbetreiber einen Niederspannungsanschluss (TNCS Netz) zur Verfügung stellen und es soll in die alte Hauptverteilung eingespeist werden. Die alte Hauptverteilung ist aus Metall und von hinten begehbar, viele andere Verteilungen in dem Betrieb sind aus Metall (Elek-Verteilungen), es sind keine F-I Schalter vorhanden. Schutzmaßnahme ist klassische Nullung, teilweise mit Brücken N - PE auch bei kleinen Kabelquerschnitten, teilweise auch in den Schukosteckdosen, die mit 2 adrigen Leitungen versorgt sind. Die Leitungen zu den Verteilungen sind 4 adrig. Meiner Meinung nach stellt die Umstellung eine erhebliche Änderung da, es gelten andere Vorschriften, Abschaltbedingungen der Sicherungen werden nicht mehr eingehalten, so dass nach neuen Vorschriften und Normen neue Verteilungen mit F-I Schaltern installiert werden müssen. Angeschlossen werden dürfen vorhandene Stromkreise dann nur nach Prüfung. Für alle Stromkreise müssen die Abschaltbedingungen geprüft werden. Darf die alte Hauptverteilung weiter verwendet werden (nicht schutzisoliert, kein Berührungsschutz)? Dürfen die alten vieradrigen Leitungen zu den Unterverteilern und die Unterverteiler selbst (Elek) weiter verwendet werden? Meiner Meinung nach entfällt der Bestandsschutz (.. zum Zeitpunkt der Errichtung ...) komplett. Hinzu kommt noch der schlechte Zustand der Gebäude und offensichtliche Mängel an der Elektroinstallation. F. H., Nordrhein-Westfalen

Expertenantwort vom 10.08.2016
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Karsten Callondann

Elektroingenieur und seit zwanzig Jahren in der Schadenverhütung tätig. Dabei war und ist er in verschiedenen Positionen für die VdS-Schadenverhütung und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) tätig. Er ist Mitarbeiter in zahlreichen DKE-Komitees und GDV-Gremien zur Erstellung von VdS-Richtlinien.

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