Ich habe drei umfangreiche Fragestellungen, die mich nun schon seit längerem beschäftigen:
- 1) Wie stelle ich eine ordnungsgemäße Leitungs- oder besser Kabelverlängerung her? Zur Verdeutlichung hierzu ein Beispiel: Ein Kabel des Typs NYY mit dem Querschnitt 3 x 1,5 mm2 ist zu kurz angefertigt und muss verlängert werden. Bei größeren Querschnitten könnte man sich ja einer Giesharzmuffe bedienen. Was tue ich aber bei kleineren Querschnitten? Für flexible Leitungen gibt es sog. Stoßverbinder. Dürfte ich diese auch für massive Leitungen verwenden? Und wie könnte ich fachgerecht flexible und massive Leitungen miteinander verbinden?
- 2) Eine weitere Fragestellung bezieht sich auf eine aus der Wand hängende Leitung, die ich überputzen möchte. In diesem Falle ist jedoch die Abzweigdose nicht mehr auffindbar. Wie könnte ich die Adern so isolieren, dass ich die Leitung überputzen kann?
- 3) Bezüglich meiner dritten Frage gebe ich Ihnen eine kurze Beschreibung des Sachverhalts: eine Feuchtraumleuchte der Schutzart IP65 (mit dem Symbol »F« gekennzeichnet) wurde auf eine Holzplatte geschraubt. Auf der einen Seite der Leuchte montierte der Kollege eine Gummischlauchleitung mit Stecker und auf der anderen Seite eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose. An der Holzplatte befestigte er dann noch ein Drahtseil, um die Leuchte mit der Steckdose aufzuhängen. Das Ganze soll dann eine mobile Baustellenleuchte darstellen, die nach DGUV Vorschrift 3 geprüft ist. Ist dies so in Ordnung? Immerhin wird eine normale Leuchte, die für eine feste Installation gedacht ist, als mobile Leuchte umfunktioniert. Des Weiteren ist die Holzplatte im Ganzen aus meiner Sicht ein neues Betriebsmittel, das eine Kennzeichnung benötigt, oder sehe ich das falsch?