Auf Wunsch eines Kunden und mir als Elektrounternehmer wollten wir die Unterverteilung genauso wie das Heizkreisregister mit Rigips einkoffern und jeweils mit einer Revisionstüre versehen lassen. An diese könnte man auch jederzeit einen kleinen Knauf anbringen. Jetzt hat sich der Trockenbauer geweigert und nur den Verteilerkasten angespachtelt, da man laut seiner Aussage das gemäß VDE so wie oben beschrieben nicht ausführen dürfe. Er hätte schon diesbezügliche Erfahrungen mit einem Prüfer gemacht, wo dann die Stahltür ausgehängt werden musste (was für mich aber kein Problem darstellen würde).
Ich weiß nur, dass der Verteiler schnell zugänglich sein muss. Das würde er ja dann durch eine vernünftige Revisionstüren zum Öffnen auch bleiben. Hierbei könnte man zur noch schnelleren Zugänglichkeit die Blechtüren aushängen. Das Bild zeigt den Zustand, wie es zum Schluss ohne Revisionstüre ausgeführt wurde. Ich würde nur gerne wissen, wie der normative Stand zu diesem Thema ist. Was spricht gegen eine Revisionstür? Gibt es für so etwas Lösungen?
B. O., Bayern