Stetig verstellbare, elektrisch betätigte Hydraulikventile werden in Maschinen häufig mit PELV (Nennspannung 24V DC, Steuerstromkreise nach DIN EN 60204-1:2007-06) versorgt. Innerhalb des Ventils wird durch die integrierte Elektronik die eigenerzeugte Überspannung der Ventilmagnete auf Werte < 60V DC begrenzt. Es bietet sich an, dass Ventil in Schutzklasse III auszuführen. Die Gründe hierfür sind meiner Ansicht nach, dass
- nur ein Anschluss für Funktionserde benötigt wird, um die Anforderungen der EMV zu erfüllen und
- die normgerechte (niederohmig, max. 0,1Ω bei 10A Prüfstrom nach VDE0580) Einbeziehung von Körpern/fremden leitfähigen Teilen des Ventiles (z.B. Kühlkörper, Gehäuse der Ventilmagnete) in den Potentialausgleich und die dazu notwendige Stückprüfung nicht notwendig ist.
Das Ventil wird über einen Gerätestecker nach DIN EN 175201-804 6+PE angeschlossen. Dieser Steckverbinder ist in der Norm als 6+PE definiert.
Frage 1: Ergibt sich aus der Definition des Steckverbinders mit »6+PE« die Notwendigkeit, das Ventil in Schutzklasse I einzuordnen und zu prüfen? In DIN EN 60204-1:2007-06: 6.4.1 steht hierzu unter Punkt e): »
Stecker und Steckdosen für PELV-Stromkreise müssen Folgendem genügen:
- Stecker dürfen nicht in Steckdosen anderer Spannungssysteme eingesteckt werden können
- 2) Steckdosen dürfen Stecker anderer Spannungssysteme nicht aufnehmen
«.
Im Normentwurf der DIN EN 60204-1:2014 ist diese Forderung nicht explizit erwähnt, wohl aber indirekt durch den Verweis auf die IEC60364-4-41. In »de« 03.2006 schreibt Werner Hörmann auf Seite 19, dass Betriebsmittel der Schutzklasse I mit PELV betrieben werden können.
Frage 2: Wenn ich ein mit einer Steckverbindung ausgerüstetes Betriebsmittel der Schutzklasse I über die originale Steckverbindung mit PELV versorge, ist nur dann das Schutzziel der DIN EN 60204-1 erreicht, wenn alle mit dieser Steckverbindung ausgerüsteten Betriebsmittel in dieser Maschine mit PELV versorgt werden?
Frage 3: Darf ich ein mit der Steckverbindung nach DIN EN 175201-804 als Schutzklasse III ausgerüstetes Ventil (in dem Fall dann »6+Funktionserde«) so in Verkehr bringen?
Ich bin der Meinung, dass ich das aufgrund der Definition des Steckverbinders als »6+PE« nicht darf. Es ist die Anwendung eines anders codierten Steckverbinders (ähnlich der Lösung bei Steckverbindern M12x1) notwendig.
M.S., Baden-Württemberg