In Mehrfamilienhäuser werden teilweise Wohnungen komplett saniert (auch die Elektroanlage) und erhalten neue Unterverteilungen sowie eine neue Zuleitung. Im Treppenhaus befinden sich Nischen mit Zählertafeln, die auch vor der Sanierung mit RCD und LS-Schaltern ausgerüstet sind. Die Wohnungstüren und Rahmen sind aus Holz. Im Zuge der Wohnungssanierungen stellte ich häufiger fest, dass hier die vorhandene Zählerverdrahtung nicht den TAB-Vorschriften entspricht (TT-System). Nun wurden bisher die neuen Wohnungszuleitungen jeweils »vorübergehend« auf die alte Zähleranlage angeschlossen, da der Auftraggeber diese nach Beendigung der Wohnungssanierungen erneuern wollte. Im Zuge von Sparmaßnahmen möchte jedoch der Auftraggeber ab sofort kein Geld mehr für Zähleranlagen ausgeben und alles so lassen und beruft sich hierbei auf den Bestandsschutz. Meiner Meinung nach, ist dies ein Eingriff in die vorhandene Zähleranlage und muss damit – nach den Bestimmungen des VNB – erneuert werden. Wer hat nun Recht? Was wäre im Fall der Sanierung der korrekte Standort des Zählerplatzes (drei Etagen mit jeweils vier Wohneinheiten)? Die Leitungen sind teilweise in Aufputz-Kabelkanälen verlegt. Der Auftraggeber würde diese (Bestandsschutz) gegen Blechkanäle sowie die Holztüren gegen Blechtüren tauschen. Ist dies zulässig? Die Treppenhäuser sind zugleich Rettungs- und Fluchtwege haben eine Breite von 1,1 m. In welcher Norm bekomme ich genaue Aussagen bezüglich des Standorts der Zählerplätze? M. H., Bayern
Veränderung bestehender Zähleranlagen
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