Ich arbeite in einem Betrieb mit Menschen mit Behinderung. Ca. 500 Mitarbeiter. Ich bin Elektrotechnikermeister und bin mit der Reparatur, Überprüfung, Instandhaltung, Installation usw. beauftragt. Der Chef ist Diplom Kaufmann. Muss in diesem Betrieb eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellt werden? Muss der Chef die Verantwortung übertragen? Die Reparaturen werden nur für Geräte des Betriebes durchgeführt. Es sind auch Maschinen und Geräte in unserem Betrieb, die uns von anderen Firmen zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen ist allerdings nicht geklärt, wer diese überprüft. Wie sieht es mit Kaffeeautomaten aus die im Betrieb aufgestellt sind?
- Überprüfung der Anlagen VDE 610?
- Geräte VDE 0701/0702?