IIch bin in einem Krankenhausverbund mit vier Krankenhäusern und fünf Seniorenhäusern tätig. In zwei Krankenhäusern sind Elektromeister und in zwei Krankenhäusern sind Elektrofachkräfte beschäftigt. In den Seniorenhäusern sind Handwerker aus anderen Gewerken tätig. Die Weisungsbefugnis von Arbeiten liegt übergeordnet in einer zentralen Verwaltungsstruktur. Die Krankenhäuser besitzen eine eigene Trafostation. Die Seniorenhäuser sind am öffentlichen Netz angeschlossen. Kleine Elektroinstallationen und Instandhaltungsmaßnahmen werden von den Elektrofachkräften eigenständig durchgeführt.
- Ist es erlaubt, Elektroinstallationen eigenständig durchzuführen?
- Gibt es unterschiedliche Rechtslagen in den Krankenhäusern / Seniorenhäusern aufgrund der Trafostation?
- Wer trägt die Verantwortung für die ausgeführten Arbeiten?
- Welche Messgeräte und Vorschriften müssen in den Einrichtungen vorgehalten werden?