Nach meinem Eintritt in einem neuen Unternehmen fand ich folgende Situation vor: Die Niederspanungshauptverteilung der über 25 Jahre alten Elektroanlage wurde 1998/99 ausgetauscht. Die Planung und Ausschreibung erfolgte über ein Ingenieurbüro, das auch eine Elektrofirma mit der Ausführung beauftragte. Die Verteilung wurde 1:1 ausgetauscht. Dabei wurde weder gemessen, noch geprüft, noch in irgendeiner Form der Nachweis der Selektivität bzw. eine Stromberechnung erbracht. Z.B. wurde nicht einmal festgestellt, dass abgehend ein 5-adriges Kabel mit 150 mm2 (5-polig angeschlossen), im Laufe der Verlegung in einer Muffe auf ein 4-adriges Kabel 120mm2 wechselt oder NH-00-Abgänge mit völlig falschem Ziel beschriftet waren. Die meisten UVs wurden wieder angeschlossen. Einige kleinere Unterverteilungen wurden mit ausgetauscht. Weder diese Abgänge noch die abgehenden 230-V-Stromkreise der NHV (einschließlich RCDs) wurden nach dem Austausch gemessen. Die ausführende Elektrofirma vertritt den Standpunkt, dass die Ausschreibung lediglich den 1:1- Austausch beinhaltete. Sie ging davon aus, dass das Leitungsnetz zum Bestand gehörte und in einem ordnungsgemäßen Zustand war. M. E. nach hätte die Elektrofirma auf die erforderlichen Prüfungen hinweisen und wenigstens den Zustand der NH-00-Abgänge und deren Gegenseiten prüfen müssen. Die o. a. fehlerhaften Installationen wären dann gleich aufgefallen. Das Ingenieurbüro hätte diese Maßnahmen bei der Ausschreibung und Bauleitung mit beachten müssen. Welche Leistungen hätten die beiden Parteien bei der angeführten Situation im Einzelnen je erbringen müssen? Wo liegen die Verantwortlichkeiten der Parteien und wo findet man eine rechtliche Regelung, die ein klares Verhalten in einer solchen Situation vorschreibt?
Verantwortungsbereiche beim Austausch einer Niederspannungshauptverteilung
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